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06.07.23 –
Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch den Weg für den Bau eines Fahrradparkhauses am Cottbuser Hauptbahnhof freigemacht. Der Haushaltsausschuss bewilligte Mittel in Höhe von 2,3 Millionen Euro. Die Stadt Cottbus hatte sich an einem Förderaufruf des Bundesprogramms "Fahrradparken an Bahnhöfen" beteiligt und als eine von zwei Städten in ganz Brandenburg den Zuschlag erhalten. Neben Cottbus wird auch Fürstenwalde/Spree (Landkreis Oder-Spree) mit 2,6 Millionen Euro für den Bau eines Fahrradparkhauses gefördert, erfuhren die Lausitzer Bündnisgrünen aus dem Bundestagsbüro von Annalena Baerbock.
"Wir freuen uns sehr, dass Cottbus den Zuschlag erhalten hat", sagt Hans-Joachim Weißflog, Fraktionsvorsitzender der Bündnisgrünen in der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung. Die derzeit 280 Fahrradständer am Hauptausgang des Bahnhofsgebäudes sind gut ausgelastet. Größeren Bedarf sehen die Bündnisgrünen auf der Nordseite am neuen Tunnelausgang in Richtung Altstadt. "Wir können uns gut vorstellen, dass das neue Fahrradparkhaus dort hinkommt", sagt Weißflog.
Die Cottbuserin Ricarda Budke, Landtagsabgeordnete der Lausitzer Bündnisgrünen und selbst passionierte Radfahrerin: "Die meisten Studierenden und andere Pendler, die mit der Bahn kommen, wählen diesen Ausgang, weil es der kürzeste Weg zur BTU ist. An vielen Tagen findet man auf der Nordseite kaum einen freien Fahrradständer", sagt Budke: "Auch für unsere Region, die sich mitten im Strukturwandel befindet, ist ein Fahrradparkhaus ein Glücksfall. Cottbus gilt bei vielen Touristen als Ausgangspunkt für Radtouren durch die Lausitz und das Seenland".
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Rahmen der Verhandlungen zum Bundeshaushalt 2023 das neue Förderprogramm "Fahrradparkhäuser an Bahnhöfen" etatisiert. Das Programm fördert die Planung und bauliche Umsetzung von Fahrradparkhäusern und gesicherten Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen des Öffentlichen Personenverkehrs deren bauliche Umsetzung bis 2026 abgeschlossen werden kann. Die Förderung umfasst konzeptionelle, investitionsvorbereitende und investive Ausgaben und die zu fördernden Fahrradparkhäuser müssen mindestens 100 Stellplätze umfassen. Schwerpunktmäßig sollen Fahrradparkhäuser an Knoten des Regionalverkehrs, an hoch frequentierten Nahverkehrssystemhalten und an zentralen Bahnhöfen, Busbahnhöfen und zentralen Stationen des Öffentlichen Personenverkehrs kleiner bis mittelgroßer Städte gefördert werden, die ein Aufkommen von 1.000 bis 50.000 Fahrgästen pro Tag aufweisen. Die Förderung beträgt grundsätzlich maximal 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei finanzschwachen Kommunen beträgt die Förderung bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
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