BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

KREISVERBAND COTTBUS

Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus

10.05.22 –

Der Oberbürgermeister Herr Kelch informierte in seiner Rede vor der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2020, dass er zusammen mit dem Ordnungsdezernenten Herrn Bergner Gespräche mit dem Innenministerium und dem Verfassungsschutz des Landes Brandenburg zu Handlungsmöglichkeiten gegen Rechtsextremismus und dessen wirtschaftlichen Verflechtungen in der Stadt Cottbus/Ch6sebuz aufgenommen habe. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe wurde auf dieser Ebene gegründet.

Über ein Jahr später klassifizierte Herr Dr. Niggemann am 26.01.2022 in seiner Rede vor der Stadtverordnetenversammlung Rechtsextremismus in all seinen Auswüchsen und Erscheinungsformen als bleibendes Problem für Cottbus und damit auch für den Strukturwandel. Er forderte: ,,Wir wollen eine weltoffene Stadt sein." Als Konsequenz der Entwicklungen im Bereich Rechtsextremismus in Cottbus/Ch6sebuz wurde lt. seinen Darstellungen durch die Verwaltung ein Positionspapier zur Entwicklung eines Handlungskonzeptes mit zwei Handlungsrichtungen erstellt. So sollte u.a. unter Beteiligung der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure in der Stadt in einem fortlaufenden Prozess ein Teil des Konzeptes erarbeitet und umgesetzt werden. Gemeinsam mit zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Vereinen, Organisationen, Initiativen, Behörden und Politik sollte ein Frühwarnsystem für die Stadt Cottbus/Ch6sebuz aufgebaut werden.

Vor diesem Hintergrund stellt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜN folgende Fragen:

  1. Wann wird den Stadtverordneten bzw. den Fachausschüssen der Stadt Cottbus/Ch6sebuz das Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus vorgestellt?
  2. Wann werden Akteurinnen und Akteure gegen Rechtsextremismus in der Stadt Cottbus/ Ch6sebuz aus Vereinen, Initiativen und Organisationen in die Erarbeitung und Umsetzung des Handlungskonzeptes einbezogen?
  3. Ist seitens der Stadtverwaltung beabsichtigt, das Handlungskonzept als gemeinsame Hand­ lungsgrundlage durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen? Falls nein! warum nicht?
  4. Werden/wurden bei der Erarbeitung des Handlungskonzeptes die städtischen Gesellschaf ten und Eigenbetriebe beteiligt?

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