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06.04.22 –
Die Stadtverordnetenversammlung Cottbus/Chóœebuz fordert die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen auf, den Prozess zur umfassenden Reform des Brandenburger Kita-Rechts umgehend fortzusetzen und abzuschließen.
Seit Monaten arbeiten Vertreter der Kommunen, der Eltern, der Träger und des Landes an einer dringend notwendigen umfassenden Reform des Kita-Rechts in Brandenburg. Ziele dieser Reform sind unter anderem eine höhere Rechtssicherheit, die Definition von gemeinsamen Standards und eine deutliche Entbürokratisierung. Damit würden alle Beteiligten von einer solchen Reform im erheblichen Maße profitieren. Eine Absage oder Verschiebung dieser Reform verschärft hingegen verschiedene Probleme des Kita-Rechts in unserem Land.
Die geplante umfassende Kita-Rechtsreform zählt zu den im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Vorhaben der Landesregierung. Der Landkreistag hat in einem Schreiben zur Kita-Rechtsreform der Landesregierung mitgeteilt, dass die für die Begleitung und Umsetzung dieser Reform des Kindertagesstättenrechts notwendigen Ressourcen derzeit in den Landkreisen bzw. den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nicht zur Verfügung stehen.
Allerdings sind die Abstimmungen in den Arbeitsgruppen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens beendet und im Ministerium die Arbeit am Gesetz bereits weit fortgeschritten. Somit ist die Absage an die Weiterführung des Vorhabens nicht nachvollziehbar.
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