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04.05.23 –
Sehr geehrter Herr Schulz,
lt. Brandenburgischem Schulgesetz § 103 haben die Schulträger im Benehmen mit den Schulen dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen bis zur Jahrgangsstufe 10 und der Ganztagsschulen an einer warmen Mittagsmahlzeit zu angemessenen Preisen teilnehmen können. Eltern berichten, dass die Kosten für die Mahlzeiten teilweise stark gestiegen sind (z.B. über 6 €) und es zu einer Abmeldung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Elternhaushalten kommt. Die Möglichkeit eines kostenfreien Mittagessen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wird häufig nicht in Anspruch genommen.
Ich bitte um Beantwortung anliegender Fragen zum Schulessen in Schulen in Trägerschaft der Stadt Cottbus zum kommenden Bildungsausschuss:
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Mit Hinweisen und Fragen wenden Sie sich bitte an die Fraktionsgeschäftsstelle.